
Neben den nötigen
Gesundheitstest ist das Bestehen einer Zuchttauglichkeitsprüfung
- bestehend aus einer Phänotypbeurteilung und einer Verhaltensüberprüfung
durch einen VDH-Zuchtrichter - Vorraussetzung zur Zucht.
Hier ein Beispiel-Protokoll
des phänotypischen Teils: