Neben den nötigen Gesundheitstest ist das Bestehen einer Zuchttauglichkeitsprüfung - bestehend aus einer Phänotypbeurteilung und einer Verhaltensüberprüfung durch einen VDH-Zuchtrichter - Vorraussetzung zur Zucht.

Hier ein Beispiel-Protokoll des phänotypischen Teils:

 

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